Entwurf. Diese Seite wird vor Veröffentlichung fachlich geprüft und mit den endgültigen Betriebsdaten gefüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Zweitaktschmiede Gotha, Inhaber Jordan Urbach, Leinefelderstraße 33, 99867 Gotha (nachfolgend "Betrieb"), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Der Betrieb erbringt zwei unterschiedliche Leistungsarten, für die teilweise unterschiedliche Regeln gelten: den Verkauf fertig aufgebauter Fahrzeuge (Kaufvertrag, § 3) und Arbeiten an vom Kunden beigestellten Fahrzeugen oder Teilen (Werkvertrag, § 4).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, insbesondere die Preisangaben auf den Leistungsseiten, sind kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Orientierung.

(2) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Betrieb ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt (Auftragsbestätigung).

§ 3 Kaufvertrag über ein fertig aufgebautes Fahrzeug

(1) Der Betrieb beschafft Rahmen mit Papieren und sämtliche Teile und verkauft das fertig aufgebaute Fahrzeug.

(2) Das Fahrzeug wird mit vollständigen Papieren übergeben. Erforderliche Eintragungen werden vor Übergabe dokumentiert.

(3) Die Beschaffung geeigneter Rahmen unterliegt der Marktverfügbarkeit. Genannte Liefertermine sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(4) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Betriebs.

§ 4 Werkvertrag über Arbeiten am Kundenfahrzeug

(1) Stellt der Kunde Rahmen, Motor oder weitere Teile bei, erbringt der Betrieb die vereinbarten Aufbau-, Umrüstungs- oder Reparaturarbeiten als Werkleistung.

(2) Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz zuzüglich der verbauten Teile, sofern kein Festpreis oder Paketpreis vereinbart ist. Der im Angebot genannte Stundenumfang ist eine Schätzung; zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 Prozent ab, informiert der Betrieb den Kunden und holt dessen Zustimmung ein.

(3) Der Betrieb übernimmt keine Gewähr für den Zustand, die Echtheit oder die Papierlage beigestellter Teile. Erkennt der Betrieb an beigestellten Teilen Mängel, die den Erfolg der Arbeiten gefährden, weist er den Kunden darauf hin.

(4) Nach Fertigstellung nimmt der Kunde das Werk ab. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Fahrzeug entgegennimmt, ohne Mängel zu rügen, oder die Abnahme ohne Angabe von Gründen verweigert.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnet der Betrieb keine Umsatzsteuer und weist keine aus.

(2) Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Angebotspreises fällig. Der Restbetrag ist bei Übergabe des Fahrzeugs beziehungsweise bei Abnahme der Werkleistung fällig.

(3) Eine Lieferung im Umkreis von bis zu 100 Kilometern erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Aufwandsvergütung. Ein Versand von Fahrzeugen findet nicht statt.

§ 6 Gewährleistung

(1) Beim Kauf neu hergestellter Sachen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren ab Übergabe.

(2) Beim Kauf gebrauchter Sachen, insbesondere fertig aufgebauter Fahrzeuge auf gebrauchter Basis, ist die Verjährung der Mängelansprüche auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt (§ 476 Abs. 2 BGB). Auf diese Verkürzung wird der Kunde vor Vertragsschluss eigens hingewiesen; sie wird ausdrücklich und gesondert vereinbart.

(3) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche ohne Verkürzung. Sie beziehen sich auf die erbrachte Arbeit und die vom Betrieb gelieferten Teile, nicht auf beigestellte Teile des Kunden.

(4) Von der Gewährleistung nicht umfasst sind normaler Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Veränderungen nach Übergabe.

§ 7 Haftung

(1) Der Betrieb haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betrieb nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (etwa über Website, E-Mail oder Telefon) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten, Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung.

§ 9 Streitbeilegung

Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Betrieb nicht verpflichtet und nicht bereit. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung ist über das Impressum verlinkt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: ___PLATZHALTER_DATUM___

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